Duale
Ausbildung
Allgemeine
Verwaltung
Ihre Herausforderung Vielfältige Tätigkeiten warten auf Sie
Sie haben Interesse an einer besonders vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit in der Landesverwaltung Brandenburg? Sie wollen sich für die Allgemeinheit einsetzen? Sie interessieren sich für Rechtsfragen? Es interessiert Sie, wofür öffentliche Gelder ausgegeben werden? Dann sind Sie in der Verwaltung genau richtig.
Als Beamtin bzw. Beamter im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst sind Sie in der gesamten öffentlichen Verwaltung einsetzbar und können nach der Ausbildung Aufgaben im Personalbereich, Haushaltswesen oder in verschiedenen Sachgebieten wie Umwelt, Soziales, Gesundheit, Kultur, Verkehrswesen oder Wirtschaftsförderung übernehmen. Sie sind beispielsweise verantwortlich für die selbstständige Erledigung von fachlichen und organisatorischen Vorgängen unter Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Sie bearbeiten Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, bereiten Verwaltungsentscheidungen vor oder wickeln den Zahlungsverkehr ab. Selten bietet ein Beruf eine solche Vielfalt von abwechslungsreichen Einsatzmöglichkeiten.
Gute Gründe sich für eine Verwaltungsausbildung zu entscheiden
Wichtige Tätigkeit
Als Beamtin bzw. Beamter im mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst sind Sie in der gesamten Verwaltung einsetzbar. Zunächst erwartet Sie eine vielseitige, fundierte theoretische und praktische Ausbildung mit abwechslungsreichen und spannenden Aufgaben. Sie erwerben eine Vielzahl von Kenntnissen und Kompetenzen, die es Ihnen ermöglichen, sich für das Gemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu engagieren und in einer modernen Verwaltung etwas zu bewegen.
Sicherheit und mehr ...
Ein starker und krisenfester Arbeitgeber bietet Ihnen als Beamtin oder Beamter u. a. Beihilfe zur Krankenversicherung, mindestens 30 Tage Urlaub und Dienstbefreiung bei Erkrankung des Kindes. Auch für Menschen mit besonderen Herausforderungen ist gut gesorgt. Sofern Sie spezielle Technik oder andere Unterstützung zum Absolvieren Ihrer Ausbildung oder Bewältigung Ihres Berufsalltags benötigen, kümmern wir uns in Absprache mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer speziellen Bedürfnisse darum.
Gute Karrierechancen
Neben einer guten Bezahlung für anspruchsvolle und vielseitige Aufgaben haben Sie gute Entwicklungschancen in der Landesverwaltung und auch ein Aufstieg in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Faires Gehalt
Ab dem ersten Tag erhalten Sie attraktive Anwärterbezüge sowie die Möglichkeit auf ein kostengünstiges Azubi-Ticket im Jahres-Abo zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Netz des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Geld ist aber nicht alles: Wir bieten Ihnen außerdem ein vielfältiges Fort- und Weiterbildungsprogramm oder auch ein umfangreiches Gesundheitsmanagement.
Voraussetzungen
Sie haben:
- die Fachoberschulreife, einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
- die Berufsbildungsreife, einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- die erweiterte Berufsbildungsreife, einen erweiterten Hauptschulabschluss sowie eine mindestens dreijährige Ausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
Sie sind höchstens 39 Jahre alt
Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines unterliegen keiner Altersbeschränkung.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen.
Sie sind nicht vorbestraft
Es sollte auch kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.
Jetzt für die duale
Ausbildung Allgemeine Verwaltung bewerben!
Eine Bewerbung zum Einstellungstermin 1. September 2025 ist bis zum 31. Oktober 2024 ausschließlich online über das Bewerbungsportal möglich.
Noch nicht überzeugt?
Wir beantworten die häufigsten Fragen:
Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September. Sie werden zu diesem Zeitpunkt zu Beamten auf Widerruf ernannt. Die Bewerbungsfrist dauert in der Regel von Mitte Juli bis Ende Oktober des Vorjahres.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und ist dual aufgebaut. Sie besteht aus vier fachtheoretischen und mindestens drei berufspraktischen Abschnitten. In den fachtheoretischen Abschnitten liegt der Schwerpunkt in den rechtlichen Fächern (Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Dienstrecht, ...), aber es werden auch Fächer aus den Bereichen Wirtschaft/Verwaltungswirtschaft, zur Verwaltungsorganisation, zur Anwendung der IT-Technik und weitere Fächer unterrichtet, so dass Sie zum Abschluss umfassend für Ihre spätere Tätigkeit qualifiziert sind.
Die Gesamtübersicht zu den theoretischen Ausbildungsinhalten finden Sie unter folgendem Link auf der Seite der Landesakademie: Rahmenplan
In den praktischen Ausbildungsabschnitten können Sie das erlernte theoretische Wissen bereits anwenden und Sie lernen die unterschiedlichen Bereiche der Landesverwaltung kennen.
Wo wird ausgebildet?
Die vier fachtheoretischen Ausbildungsabschnitte werden an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) in Königs Wusterhausen unterrichtet. Dort bestehen im begrenzten Umfang auch Unterkunftsmöglichkeiten.
Die praktischen Abschnitte können an allen Standorten der Landesverwaltung absolviert werden, wobei Sie nicht nur unterschiedliche Aufgabenbereiche, sondern auch unterschiedliche Behörden kennenlernen sollen.
Hier finden Sie alle Standorte der Landesverwaltung Brandenburg: Ausbildungs- und Dienstorte
Bekomme ich eine Ausbildungsvergütung?
Ja, Sie werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten ab Ausbildungsbeginn sog. Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.300 € monatlich.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Die Landesverwaltung bildet bedarfsgerecht aus, d h. nach einem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie beste Chancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden. Sofern eine Verbeamtung nicht in Frage kommt, können Sie selbstverständlich auch als tariflich Beschäftigte oder Beschäftigter arbeiten.