Duales
Studium
Diplom-Finanzwirt/in (FH)

Ihre Herausforderung Mit dualem Studium zum Steuerprofi
Sie suchen ein Studium mit Perspektive und wollen sich für die Allgemeinheit einsetzen? Sie möchten dafür sorgen, dass der Staat immer finanzielle Mittel für das Gemeinwohl hat und das Steuerrecht gesetzeskonform angewendet wird? Sie nehmen die Herausforderung komplexer Sachverhalte an? Sie suchen einen Beruf, in dem Sie selbstständig Entscheidungen treffen können? Sie würden gern Ihre Talente im mittleren Management der Steuerverwaltung entfalten? Sie mögen sowohl das Arbeiten im Büro als auch Reisen zu Steuerpflichtigen im Land? Sie können sich vorstellen, in einem Finanzamt Steuerveranlagungen und Grundstücksbewertungen durchzuführen oder mit Berufserfahrung als Steuerfahnderin oder Steuerfahnder oder als Betriebsprüferin oder Betriebsprüfer tätig zu sein? Sie finden es auch interessant, in einem Ministerium an der Steuergesetzgebung mitzuarbeiten? Dann bewerben Sie sich um einen dualen Studienplatz für eine Beamtenlaufbahn im gehobenen Steuerverwaltungsdienst in Brandenburg!
Gute Gründe für ein duales Studium in der Steuerverwaltung

Ohne Einnahmen
keine Ausgaben
Ohne ausreichende finanzielle Mittel geht im öffentlichen Leben so gut wie gar nichts.
Keine Kommune, kein Land und kein Staat funktioniert ohne Steuern. Die wichtigsten Serviceeinheiten für die Bürgerinnen und Bürger sind unsere 13 Finanzämter im Land. Den Diplom-Finanzwirtinnen und Diplom-Finanzwirten bieten sich nach erfolgreicher Beendigung ihres Studiums vielfältige attraktive Möglichkeiten im Innen- und Außendienst eines Finanzamts. Sie prüfen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen anhand von Steuererklärungen und setzen die Steuern nach Maßgabe der Gesetze fest. Im Außendienst sind Tätigkeiten in der Betriebsprüfung oder in der Steuerfahndung möglich.
Zukunft steuern ...
Diplomierte Finanzwirte und Finanzwirtinnen (FH) arbeiten überwiegend selbständig und eigenverantwortlich. Sie leiten beispielsweise Veranlagungs- oder Erhebungsstellen, koordinieren die Arbeit ihrer Mitarbeitenden oder steuern den gesamten Zahlungsverkehr in den Finanzämtern. Außerdem gehört es zu ihren Tätigkeiten, Einsprüche und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu bearbeiten sowie ggf. Schriftsätze in Klageverfahren vorzubereiten. Darüber hinaus sind Diplom-Finanzwirtinnen und Diplom-Finanzwirte auch im Technischen Finanzamt und in den steuerlichen Fachreferaten des für Finanzen zuständigen Ministeriums tätig.
Faires Gehalt und mehr
Ab dem ersten Tag erhalten Sie attraktive Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.500 Euro monatlich. Zusätzlich gewähren wir vermögenswirksame Leistungen.
Geld ist aber nicht alles: Wir bieten Ihnen außerdem ein vielfältiges Fort- und Weiterbildungsprogramm oder auch ein umfangreiches Gesundheitsmanagement.
Abschluss mit
akademischem Grad
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erwerben Sie den akademischen Grad Diplom-Finanzwirt/in (FH) und zugleich die bundesweit anerkannte Laufbahnbefähigung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst.
Voraussetzungen

Sie haben
- einen zu einem Hochschulstudium berechtigenden Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannter Bildungsstand und
- vertiefte Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und/oder Polnisch (wünschenswert)
Sie sind höchstens 39 Jahre alt
Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines unterliegen keiner Altersbeschränkung.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen.
Sie sind nicht vorbestraft
Es sollte auch kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.
Sie sind gesundheitlich geeignet
Vor Ihrer Einstellung werden Sie auf unsere Kosten amtsärztlich untersucht.
Jetzt direkt online bewerben!
Eine Bewerbung zum Einstellungstermin 1. September 2027 ist bis zum 31. Dezember 2026 ausschließlich online über das Bewerbungsportal möglich.
Noch nicht überzeugt?
Wir beantworten die häufigsten Fragen:
Das Studium beginnt jeweils jährlich am 01. September. Sie werden zu diesem Zeitpunkt zu Beamten auf Widerruf ernannt.
Das Studium dauert 3 Jahre und ist dual aufgebaut. Es besteht aus fachtheoretischen und fachpraktischen Abschnitten. In den fachtheoretischen Abschnitten liegt der Schwerpunkt in den rechtlichen Fächern (Abgabenrecht, Bilanzsteuerrecht, Wirtschaftswissenschaften usw.). Aber Sie werden auch in Arbeits- und Selbstorganisation, Methoden der Rechtsanwendung sowie Verwaltungsmanagement unterrichtet und in sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns eingeführt, so dass Sie zum Abschluss umfassend für Ihre spätere Tätigkeit qualifiziert sind.
Die Gesamtübersicht zu den theoretischen Ausbildungsinhalten finden Sie unter folgendem Link auf der Seite der Fachhochschule für Finanzen: Ausbildungsinformationen | Fachhochschule Für Finanzen des Landes Brandenburg
Die fachtheoretischen Studienabschnitte werden an Fachhochschule für Finanzen in Königs Wusterhausen absolviert. Dort bestehen im begrenzten Umfang auch Unterkunftsmöglichkeiten.
Die praktische Ausbildung findet in den 13 Finanzämtern des Landes Brandenburg (Angermünde, Brandenburg, Calau, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Königs Wusterhausen, Kyritz, Luckenwalde, Nauen, Oranienburg, Potsdam oder Strausberg) statt. In Ihrer Bewerbung können Sie angeben, in welchem Finanzamt Sie Ihre Ausbildung absolvieren wollen. Sie können sich für ein oder mehrere Finanzämter bewerben. Ihr Finanzamt organisiert alle praktischen Abschnitte des Studiums für Sie.
Ja, Sie werden in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten ab Studienbeginn sog. Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.500 € monatlich. Für Sie besteht als Beamtin beziehungsweise Beamter eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, nicht jedoch eine Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Bewerbungen sind online über das Bewerbungsportal (während des jeweiligen Bewerbungszeitraums freigeschaltet) möglich. Konkrete Bewerbungstermine finden Sie auf der Internetseite der Fachhochschule für Finanzen. Bewerben können Sie sich im Regelfall von Anfang September bis Ende Dezember eines Jahres für eine Einstellung im folgenden Jahr.
Die Landesverwaltung bildet bedarfsgerecht aus, d h. nach einem erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung haben Sie sehr gute Chancen in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden und weiter in Ihrem Ausbildungsfinanzamt eingesetzt zu werden. Sofern eine Verbeamtung nicht in Frage kommt, können Sie selbstverständlich auch als tariflich Beschäftigte oder Beschäftigter arbeiten.
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