Technisches Referendariat Fachrichtung Städtebau

Mehrere Gesetzestexte liegen offen neben einem Bebauungsplan auf einem Tisch.

Ihre Herausforderung Stadtplanung und Städtebau in Brandenburg selbst aktiv gestalten

Sie wollen Bau-, Planungs- und Stadtentwicklungsprojekte aufstellen, priorisieren, leiten und dabei die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Projektbeteiligten koordinieren? Sie wenden Ihr an der Hochschule erworbenes Wissen gern in der Praxis an und möchten darüber hinaus umfassende Kenntnisse in Verwaltungs- und Rechtsfragen sowie im Bereich Management und Führung erwerben? Sie wollen künftig eine leitende Funktion in einer brandenburgischen Bauverwaltung übernehmen?

Dann ist das technische Referendariat in der Fachrichtung Städtebau genau das Richtige für Sie.

Gute Gründe für ein
Referendariat in der
Fachrichtung Städtebau

Ein vielfältiges Team versammelt sich um einen Tisch, um die Pläne eines Architekturprojekts zu begutachten. Die Projektleitung, die auf Krücken angewiesen ist, leitet die Besprechung. Unterlagen und ein Laptop sind zu sehen und unterstreichen den gemeinschaftlichen Charakter der Zusammenarbeit.

Erwerben des Staatsexamens

Sie haben mit dem Abschluss des Referendariats die Möglichkeit, das Staatsexamen in der Fachrichtung Städtebau zu erwerben.

Attraktiver und sicherer Job

Es erwartet Sie eine spannende und herausfordernde Tätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeit, die dem Gemeinwohl dient und krisensicher ist.

Praxisnahe Ausbildung

Sie lernen die Organisation, Arbeitsweise und Entscheidungsprozesse einer modernen Verwaltung kennen – sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene. Die Ausbildung erfolgt praxisnah durch Mitarbeit in verschiedenen Stationen der Landesverwaltung Brandenburgs und Kommunen sowie ggf. in der Landesvertretung des Landes Brandenburgs in der EU in Brüssel.

Vielfältige Zusatzangebote

Während des Referendariats können Sie an speziell auf die Ausbildung zugeschnittenen Lehrgängen, Seminaren und Exkursionen teilnehmen, die Ihre fachliche und persönliche Entwicklung weiter fördern.

Voraussetzungen

Nahaufnahme eines Ingenieurteams, das den Lageplan für die Baustellenvorbereitung erstellt und dabei 3D-Modelle für Stadtentwicklung und Bauprojekte nutzt.

Sie haben ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium …

… in den Fachrichtungen Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung oder einem vergleichbaren Studiengang (Master bzw. Diplom). Die genauen Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie §2 und § 30 der Brandenburgischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer technischer Dienst.

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) besitzen.

Sie sind höchstens 39 Jahre alt

Maßgeblich ist hier der Tag der Ernennung zur Beamtin / zum Beamten auf Widerruf

Sie sind nicht vorbestraft

Es darf auch kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig sein.

Noch nicht überzeugt?
Wir beantworten die häufigsten Fragen:

Das technische Referendariat in der Fachrichtung Städtebau im Land Brandenburg ist ein zweijähriger Vorbereitungsdienst, der Hochschulabsolventinnen und Hochabsolventen auf leitende Funktionen im höheren technischen Verwaltungsdienst in der öffentlichen Bau- und Stadtplanungsverwaltung vorbereitet. Dabei werden neben dem fachlichen Wissen auch Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Projektmanagement und interdisziplinärer Zusammenarbeit vermittelt. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische Lehrgänge als auch praktische Stationen in verschiedenen Behörden und Institutionen.

Bewerberinnen und Bewerber für das technische Referendariat in der Fachrichtung Städtebau müssen folgende formale Voraussetzungen erfüllen:

Bildungsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Studiengänge Raumplanung mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung, Stadtplanung oder Stadt- und Regionalplanung oder vergleichbar bei Einstellungsbeginn in Form

  • eines Master-Studiengangs an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungs-semester sowie Masterarbeit), die inhaltlich-fachlich aufeinander aufbauen, oder
  • eines Diplom-Studienganges an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule mit einer Regelstudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit).
  • Eine Zulassung für das technische Referendariat ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das in § 30 BbgAPOhtD aufgeführte Wissensspektrum (Studieninhalte) nachgewiesen wird.

Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg und dem Beamtenstatusgesetz

  • am Tag der Einstellung höchstens 39 Jahre alt
  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Landesverfassung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • grundsätzlich nicht vorbestraft und auch kein laufendes gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren
  • gesundheitliche Eignung

weitere Voraussetzungen und Eigenschaften:

  • ausgeprägte Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • örtliche und zeitliche Flexibilität für Dienstreisen

Fragen zum Einstellungsverfahren senden Sie bitte an Personalreferat.MIL@MIL.Brandenburg.de

Das Referendariat beginnt im Regelfall alle zwei Jahre zum 1. November. Die voraussichtlich nächste Einstellung soll 2027 erfolgen. Konkrete Bewerbungstermine sind der Internetseite der Einstellungs- und Ausbildungsbehörde Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bzw. Interamt zu entnehmen.

Das Referendariat dauert in der Regel zwei Jahre und gliedert sich in vier Ausbildungsabschnitte.

Ausbildungsabschnitt I (50 Wochen; Kommune)
- Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Technische Elemente des Städtebaus
- Fachrecht I

Ausbildungsabschnitt II (10 Wochen; Bund, Land und ggf. EU-Landesvertretung, regionale Planungsgemeinschaft)
- Raumordnung
- Fachrecht II

Ausbildungsabschnitt III (4 Wochen; Wahlstation)
- wahlweise Vertiefung der Ausbildungsinhalte der Ausbildungsabschnitte I oder II

Ausbildungsabschnitt IV (ca. 20 Wochen; diverse Standorte überwiegend in Berlin und Brandenburg)
- Seminare und Lehrgänge

Prüfung (ca. 8 Wochen insgesamt)
- große Staatsprüfung, bestehend aus einer häuslichen Prüfungsarbeit (6 Wochen), schriftlichen und mündlichen Prüfungen

Mehr Informationen zu den Ausbildungsabschnitten

  • Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
  • Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
  • Raumordnung
  • Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und Stadtentwicklung
  • Technische Elemente des Städtebaus
  • Fachrecht

Mehr Informationen zu den Prüfungsfächern

Mehr Informationen zum Prüfstoffverzeichnis

Die theoretische Ausbildungen erfolgt u. a. am Institut für Städtebau Berlin, an der Landesakademie für öffentliche Verwaltung in Königs Wusterhausen sowie über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin.

Die praktische Ausbildung erfolgt u. a. in einer Stadtverwaltung im Land Brandenburg, im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Potsdam, bei anderen Landes- und Kommunalbehörden (z. B. Landesamt für Bauen und Verkehr, Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Regionale Planungsgemeinschaft) sowie ggf. in der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU in Brüssel sowie einer frei wählbaren Station.

Sie erhalten Anwärterbezüge im Beamtenverhältnis auf Widerruf für das Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 13 in Höhe von ca. 1.740 € (brutto) sowie vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ein Zuschlag in Höhe von 70% auf den Anwärtergrundbetrag. Darüber hinaus sind weitere Zuschläge für Kinder und vermögenswirksame Leistungen, Beihilfen für Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Erstattung von Reisekosten sowie ein Zuschuss zum Jobticket möglich.

Sie erhalten die Befähigung für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes, Fachrichtung Städtebau und einen Berufsabschluss als "Bauassessorin" bzw. "Bauassessor".

Nach einem erfolgreichen Abschluss der Laufbahnausbildung haben Sie sehr gute Aussichten auf eine unbefristete Beschäftigung bei einer Behörde auf Kommunal- oder Landesebene, entweder im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Beschäftigungsverhältnis. Einen Anspruch auf Verbeamtung oder Übernahme gibt es jedoch nicht. Der Einstieg erfolgt in der Regel in Besoldungsgruppe A 13 BbgBesG oder in Entgeltgruppe 13 TV-L (auf Landesebene) bzw. TVÖD (auf Kommunalebene).

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Gebäudeansicht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam